Errungenschaftsgemeinschaft

Bei der Errungenschaftsgemeinschaft handelt es sich um einen ehelichen Güterstand.

Sie ist ebenso wie die Fahrnisgemeinschaft eine Zwischenform von Gütertrennung und allgemeiner Gütergemeinschaft. Bei ihr tritt eine Vergemeinschaftung des Vermögens nicht hinsichtlich der Gesamtmasse, sondern nur hinsichtlich gewisser Vermögensteile ein. Es handelt sich also um eine Form der beschränkten Gütergemeinschaft.

Bei der Errungenschaftsgemeinschaft werden die Errungenschaften während der Ehe zum gemeinsamen Vermögen der Ehepartner.

Die Errungenschaftsgemeinschaft ist abzugrenzen von der Zugewinngemeinschaft: Bei der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Ehegatten getrennt, und nur bei der Beendigung des Güterstandes – etwa wegen einer Scheidung – wird der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn im Nachhinein ausgeglichen.[1]

In Europa ist die Errungenschaftsgemeinschaft der am weitesten verbreitete Güterstand. Er regelt in mehreren Ländern, insbesondere in Osteuropa und auch in Frankreich, die Eigentumsverhältnisse während einer Ehe, wenn die Eheleute keine andere Vereinbarung getroffen haben.[2] Im Gegensatz dazu liegt in Deutschland eine Zugewinngemeinschaft vor, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

  1. Pressemitteilung: Neues Modell für die europäische Integration im Zivilrecht, BMJ, 2. Februar 2011 (abgerufen am 2. Juli 2023)
  2. Erster Gleichstellungsbericht: Neue Wege – Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf. (pdf) Stellungnahme der Bundesregierung zum Gutachten der Sachverständigenkommission. In: Drucksache 17/6240. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Referat Öffentlichkeitsarbeit, September 2013, S. 67, abgerufen am 2. Juli 2023.

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